Das ITDZ Berlin ist öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 i.V.m. § 99 GWB. Der öffentliche Auftraggeber hat bei der Beschaffung nicht die Autonomie, frei zu entscheiden mit welchem Vertragspartner, wann und zu welchem Preis er Verträge schließt. Der Gesetzgeber verpflichtet das ITDZ Berlin vielmehr zur Durchführung vorgeschriebener Vergabeverfahren, die je nach Art und voraussichtlichem Wert des zu vergebenden Auftrags nach unterschiedlichen vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorschriften geregelt sind.
FAQ
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin stellt gem. § 41 Abs. 1 VgV die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform Berlin unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung.
Die Registrierung für die Vergabeplattform erfolgt auf der Seite der RIB Software AG. Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet. Um mit der Registrierung zu beginnen, klicken Sie bitte auf den Button der Seite der Vergabeplattform.
Der Vorteil einer Registrierung liegt darin, dass Sie über Änderungen an den Vergabeverfahren bzw. ~unterlagen die Sie sich heruntergeladen haben, informiert werden.Haben Sie sich nicht registriert, haben Sie die Pflicht sich darüber zu informieren, ob Änderungen an den Vergabeverfahren bzw. ~unterlagen erfolgen.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin informiert kontinuierlich über geplante europaweite Vergabeverfahren. Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin behält sich vor, den Titel der Ausschreibung, den Inhalt als auch den Zeitraum nach der Ausschreibung an die aktuellen Bedarfe anzupassen. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass die Vergabeverfahren zu dem voraussichtlich genannten Zeitraum durchgeführt werden.
Gem. § 38 (4) VgV kann der öffentliche Auftraggeber im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren auf eine Auftragsbekanntmachung nach § 37 Absatz 1 VgV verzichten, sofern die Vorinformation
1. die Liefer- oder Dienstleistungen benennt, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein werden,
2. den Hinweis enthält, dass dieser Auftrag im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben wird (dritter Anstrich),
Vorinformationen gem. § 38 Absatz 4 VgV
3. die interessierten Unternehmen auffordert, ihr Interesse mitzuteilen (Interessensbekundung),
4. alle nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 geforderten Informationen (Standardformular „Vorinformation“) enthält und
5. wenigstens 35 Tage und nicht mehr als zwölf Monate vor dem Zeitpunkt der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung veröffentlicht wird.
Das ITDZ Berlin veröffentlicht EU-weite Ausschreibungen im Amtsblatt der EU und mindestens auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter sowie zusätzlich auf der eigenen Internetseite.
Das ITDZ Berlin ist öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 i.V.m. § 99 GWB. Der öffentliche Auftraggeber hat bei der Beschaffung nicht die Autonomie, frei zu entscheiden mit welchem Vertragspartner, wann und zu welchem Preis er Verträge schließt. Der Gesetzgeber verpflichtet das ITDZ Berlin vielmehr zur Durchführung vorgeschriebener Vergabeverfahren, die je nach Art und voraussichtlichem Wert des zu vergebenden Auftrags nach unterschiedlichen vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorschriften geregelt sind.